Gefällter Friedbaum muss nicht in gleicher Größe ersetzt werden

Koblenz (jur). Wird ein auf einem Waldfriedhof als Grabstätte genutzter alter Friedbaum gefällt, muss hierfür kein Baum in vergleichbarer Größe gepflanzt werden. Da die Neupflanzung nur mit schweren Gerät möglich ist und dies die Totenruhe stören würde, stellt die verlangte Pflanzung ein unverhältnismäßiger Aufwand dar, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 22. November 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 504/21.KO). Damit muss der Kläger es hinnehmen, da ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3cE27FB
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt