Gefällter Friedbaum muss nicht in gleicher Größe ersetzt werden
Koblenz (jur). Wird ein auf einem Waldfriedhof als Grabstätte genutzter alter Friedbaum gefällt, muss hierfür kein Baum in vergleichbarer Größe gepflanzt werden. Da die Neupflanzung nur mit schweren Gerät möglich ist und dies die Totenruhe stören würde, stellt die verlangte Pflanzung ein unverhältnismäßiger Aufwand dar, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 22. November 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 504/21.KO). Damit muss der Kläger es hinnehmen, da ...
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