IHKs können überhöhte Rücklagen nicht rückwirkend retten
Düsseldorf (jur). Industrie- und Handelskammern (IHK) können überhöhte Rücklagen nicht durch eine rückwirkende Änderung ihrer Wirtschaftspläne retten. Hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage, urteilte am Mittwoch, 3. November 2021, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 20 K 551/19 und 20 K 559/19). Danach sind die Beitragsbescheide der IHK Düsseldorf für die Jahre 2014 und 2015 weiterhin rechtswidrig. Durch rechtskräftige Urteile vom 10. September 2018 hatte das Verwaltungsger ...
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