Nach Schussverletzung durch Polizei ist Opfer in der Beweispflicht
Schleswig (jur). Wer nach einer Schussverletzung durch die Polizei Schadenersatz verlangt, muss den Polizisten einen Verstoß gegen das sogenannte Übermaßverbot nachweisen. Lässt sich der Sachverhalt nicht aufklären, etwa weil Aussage gegen Aussage steht, geht dies nicht zulasten des jeweiligen Landes, sondern des durch den Schuss verletzten Klägers, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig in einem am Freitag, 12. November 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vorta ...
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