Beim Elterngeld kein „Mehrlingszuschlag“ nach Mehrfachadoption

Essen (jur). Der Mehrlingszuschlag beim Elterngeld ist nicht auf eine Mehrfachadoption übertragbar. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. April 2021 entschieden (Az.: L 13 EG 15/18). Die Sachverhalte seien nicht vergleichbar. Der damit abgewiesene Vater hat bereits Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt. Laut Elterngeldgesetz gibt es zunächst einen „Geschwisterbonus“, wenn zwei Kinder unter drei be ...

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