Bayerisches Familiengeld bleibt immer den Eltern
München (jur). In Bayern wohnende und in Österreich arbeitende Eltern haben auch bei Erhalt österreichischer Familienleistungen Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Eine Anrechnung der österreichischen Familienleistungen auf das Familiengeld ist nicht geboten, da die Leistungen nicht miteinander vergleichbar sind, entschied das Sozialgericht München in einem am Donnerstag, 4. November 2021, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: S 20 EG 15/19 FG) In Bayern lebende ...
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