Erschließungsbeiträge für Grundstücke müssen zeitnah erhoben werden

Karlsruhe (jur). Erschließungsbeiträge für die Erschließung von Grundstücken mit Straßen und Versorgungsleitungen müssen zeitnah erhoben werden. Die Bundesländer dürfen nicht vorsehen, dass Beiträge auch noch nach mehreren Jahrzehnten erhoben werden können, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 24. November 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 1/19). Es verwarf damit die Regelungen in Rheinland-Pfalz als verfassungswidrig. Auch mehrere ande ...

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