Kohl-Witwe geht im Streit um Millionenentschädigung leer aus

Karlsruhe (jur). Die Witwe von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl kann keine ererbte Entschädigung für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ihres verstorbenen Mannes einfordern. Dies hat am Montag, 29. November 2021, der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt und eine von Maike Kohl-Richter verlangte Entschädigung von mindestens fünf Millionen Euro abgelehnt (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18). Dagegen hatte die Klage auf Unterlassung der Verbreitung von Fehlzitaten in dem Buch „Vermächtnis – D ...

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