Familiengericht bei schulischen Corona-Maßnahmen nicht zuständig

Karlsruhe (jur). Die Familiengerichte können Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen aus Gründen des Kindeswohls nicht unterbinden. Für die Maßnahmen sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 27. Oktober 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: XII ARZ 35/21). Hintergrund des Streits waren Corona-Schutzmaßnahmen an einer Gesamtschule im Raum Wesel. Insbesondere wurden die Schüler verpflichtet, einen Mundschu ...

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