Erbbaurecht auf Agrarfläche führt immer zu Zwangsentnahme
Münster (jur). Wird für ein landwirtschaftliches Grundstück ein Erbbaurecht eingeräumt, führt dies steuerlich immer zu einer Zwangsentnahme aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Das gilt selbst dann, wenn das geschaffene Baurecht gar nicht genutzt wird, entschied das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. November 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 2130/17 E, AO). Die Klägerin ist Eigentümerin eines 14 Hektar großen landwirtschaftlichen Grundstücks. Die eigene Bewirt ...
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