Kein Zuschuss zu künstlicher Befruchtung für lesbische Ehepaare

Kassel (jur). Lesbische Ehepaare erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung. Das hat am Mittwoch, 10. November 2021, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 1 KR 7/21 R). Aus der Möglichkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe ergebe sich „nicht die Pflicht, die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen Ehe mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen“. Laut Gesetz können Ehepaare einen hälftigen ...

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