Masken-Gefälligkeitsattest ist auch für Patienten strafbar
Freiburg (jur). Ärzte, die Gefälligkeitsatteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen, machen sich nicht nur selbst strafbar. Auch Patienten oder im Streitfall wohl besser Kunden, die ein Befreiungsattest bestellen, müssen mit einer Strafe rechnen, wie das Landgericht Freiburg in einem am Dienstag, 16. November 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 Qs 36/21). Im konkreten Fall hatte die Polizei an einem in der Entscheidung nicht näher bezeichneten maskenpflichtigen Or ...
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