Masken-Gefälligkeitsattest ist auch für Patienten strafbar

Freiburg (jur). Ärzte, die Gefälligkeitsatteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen, machen sich nicht nur selbst strafbar. Auch Patienten oder im Streitfall wohl besser Kunden, die ein Befreiungsattest bestellen, müssen mit einer Strafe rechnen, wie das Landgericht Freiburg in einem am Dienstag, 16. November 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 Qs 36/21). Im konkreten Fall hatte die Polizei an einem in der Entscheidung nicht näher bezeichneten maskenpflichtigen Or ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3Fjn6JS
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt