Ungekürztes Kurzarbeitergeld für Grenzgänger aus Frankreich

Kassel (jur). Für Grenzgänger aus Frankreich wird das deutsche Kurzarbeitergeld nicht um fiktive Steuern gekürzt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag, 4. November 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: B 11 AL 6/21 R). Weil hier nicht nur der Lohn, sondern auch das Kurzarbeitergeld der Steuer in Frankreich unterliegt, würde es sonst zu einer diskriminierenden Doppelkürzung kommen. Das Kasseler Urteil gilt auch für Grenzgänger aus Österreich un ...

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