Tagespflegeperson darf nicht weit unter Tariflohn verdienen

Cottbus (jur). Kommunen dürfen Tagesmütter und -väter nicht erheblich unter Tariflohn vergüten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 9. November 2021 geurteilt und die Vergütung für Tagespflegepersonen der Stadt Cottbus für unwirksam erklärt (Az.: OVG 6 A 3/20). Auch dürfe nur das Land und nicht der Jugendhilfeausschuss der Stadt selbst die beruflichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege weiter ergänzen. Cottbus zahlt als ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3CtSV0J
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt