Tagespflegeperson darf nicht weit unter Tariflohn verdienen
Cottbus (jur). Kommunen dürfen Tagesmütter und -väter nicht erheblich unter Tariflohn vergüten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 9. November 2021 geurteilt und die Vergütung für Tagespflegepersonen der Stadt Cottbus für unwirksam erklärt (Az.: OVG 6 A 3/20). Auch dürfe nur das Land und nicht der Jugendhilfeausschuss der Stadt selbst die beruflichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege weiter ergänzen. Cottbus zahlt als ...
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