Anspruch auf Finger-Handprothese bei fehlenden Teilen der Hand

Darmstadt (jur). Gesetzlich Krankenversicherte, denen ein Teil einer Hand fehlt, können Anspruch auf eine individuelle Finger-Handprothese aus Silikon haben. Auch wenn sie die Funktionsausfälle der Hand nur teilweise ausgleichen kann, erleichtere im konkreten Fall die Prothese das alltägliche Leben, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 2. November 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 8 KR 477/20). Die heute 34-jährige Klägerin arbeitet als A ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3CJgFPp
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt