In Nordrhein-Westfalen wird weiter um Islamunterricht gestritten

Leipzig (jur). Islamische Verbände können die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts verlangen, wenn sie „über Kompetenz und Autorität in Fragen der religiösen Lehre verfügen“ und zudem „die Verfassungsordnung des Grundgesetzes“ respektieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag, 21. Dezember 2018, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag bekräftigt (Az.: 6 B 94.18). Es schickte damit den Streit um islamischen Religionsunterricht in Nordrhei ...

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