Kein Gegendarstellungsanspruch für Boris Becker in der Bild-Zeitung
Karlsruhe (jur). Die Bild-Zeitung wurde in ihrer Pressefreiheit verletzt, weil sie eine von Boris Becker erwirkte Gegendarstellung zum „verpfändeten“ Haus seiner Mutter abdrucken musste. Die Verwendung von Rechtsbegriffen wie „verpfändet“ in Presseartikeln sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2716/17). Ob mit dem Begriff eine unwahre Tatsachen ...
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