Kein Gegendarstellungsanspruch für Boris Becker in der Bild-Zeitung

Karlsruhe (jur). Die Bild-Zeitung wurde in ihrer Pressefreiheit verletzt, weil sie eine von Boris Becker erwirkte Gegendarstellung zum „verpfändeten“ Haus seiner Mutter abdrucken musste. Die Verwendung von Rechtsbegriffen wie „verpfändet“ in Presseartikeln sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2716/17). Ob mit dem Begriff eine unwahre Tatsachen ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2T4oZlV
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt