Kein Verstoß gegen EU-Recht durch Ankauf von Staatsanleihen durch EZB

Luxemburg (jur). Das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen verstößt nicht gegen EU-Recht. Es geht nicht über das Mandat der EZB hinaus und führt nicht zu einer unzulässigen Finanzierung von Staatshaushalten, urteilte am Dienstag, 11. Dezember 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-493/17). Anlass des Urteils ist eine Vorlage des Bundesverfassungsgerichts zur EZB-Politik der „mengenmäßigen Lockerung“. Seit 2015 gehört hierz ...

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