Unfallversicherung muss kein Drittfahrzeug finanzieren

Celle (jur). Nach einem Arbeitsunfall müssen elektrisch unterstützte Rollstühle und ein behindertengerechtes Auto reichen, um die Mobilität zu sichern. Ein umgebauter sogenannter Segway als weiteres Elektrofahrzeug wäre eine Überversorgung, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht aufkommen muss, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Donnerstag, 27. Dezember 2018, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: L 16 U 196/16). Es wies damit einen früheren ...

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