Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig

Karlsruhe (jur). Verfassungsbeschwerden müssen beim Bundesverfassungsgericht „körperlich“ per Briefpost oder Fax eingehen. Das Versenden einer Verfassungsbeschwerde mit einer dem Absender zuordenbaren De-Mail ist nicht erlaubt, so dass diese als unzulässig abgelehnt werden muss, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 7. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2397/18). Im konkreten Fall scheiterte der aus Schleswig-Holstein stammende Besch ...

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