Keine Entschädigung für Fluggäste bei Systemausfall

Karlsruhe (jur). Wenn sich durch einen Systemausfall am Flughafenterminal der Abflug verzögert, haben die betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Denn eine solche Störung liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaften, und diese können dem auch nicht vorbeugend begegnen, urteilte am Dienstag, 15. Januar 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/18 und X ZR 85/18). Er wies damit die Forderung von zwei Frauen aus Baden-Württemberg ...

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