Urheberrecht wird nicht vom Denkmalschutz geschützt
Berlin (jur). Künstler, Architekten und deren Erben können nicht mit Hilfe des Denkmalschutzrechts urheberrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Denkmalschutz dient in erster Linie „dem allgemeinen kulturstaatlichen Interesse, nicht aber den Interessen der am Bau beteiligten Künstler“, urteilte am Mittwoch, 9. Januar 2019, das Verwaltungsgericht (VG) Berlin zum Umbau der dortigen St.-Hedwigs-Kathedrale (Az.: VG 19 K 319.18 und VG 19 K 334.18). Die zwischen 1747 und 1773 gebaute St. Hed ...
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