Urheberrecht wird nicht vom Denkmalschutz geschützt

Berlin (jur). Künstler, Architekten und deren Erben können nicht mit Hilfe des Denkmalschutzrechts urheberrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Denkmalschutz dient in erster Linie „dem allgemeinen kulturstaatlichen Interesse, nicht aber den Interessen der am Bau beteiligten Künstler“, urteilte am Mittwoch, 9. Januar 2019, das Verwaltungsgericht (VG) Berlin zum Umbau der dortigen St.-Hedwigs-Kathedrale (Az.: VG 19 K 319.18 und VG 19 K 334.18). Die zwischen 1747 und 1773 gebaute St. Hed ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2Fj4puW
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt