Gesetzgeber muss Tattoo-Beschränkungen für Polizei-Bewerbung beschließen

Berlin (jur). Polizeibehörden dürfen Tätowierungen nicht selbst zu einem Einstellungshindernis erklären. Hierfür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin in einem am Montag, 4. Februar 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 4 S 52.18). Es stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2017. Der Antragsteller hatte sich bei der Berliner Polizei beworben, war dort jedoch nicht zum Auswahlverf ...

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