Gleichstellungsbeauftragte können ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte nicht einklagen
Schleswig (jur). In Schleswig-Holstein können Gleichstellungsbeauftragte ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte nicht einklagen. Das Gleichstellungsgesetz des Landes sieht dies nicht vor, wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig in einem am Freitag, 15. Februar 2019, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: 2 LB 98/18). Geklagt hatte die Gleichstellungsbeauftragte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die unter Aufsicht des Landes Schleswig-H ...
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