Jagdschein nach Streifschuss am Kopf eines Joggers weg

Hannover (jur). Trifft ein Jäger einen Jogger mit einem Streifschuss am Kopf, muss er mit der Einziehung seines Jagdscheins rechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Jäger zunächst den Schuss insgesamt geleugnet und dann widersprechende Angaben zum Tathergang gemacht hat, so das Verwaltungsgericht Hannover in einem am kürzlich bekanntgegebenen Beschluss vom 18. Februar 2019 (Az.: 11 B 259/19). Im konkreten Fall hatte ein Jäger einen Jogger im Juli 2018 aus 400 Meter Entfernung mit ei ...

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