Manipulationssoftware bei Diesel-Motoren stellt Sachmangel dar
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Dieselfahrer gestärkt, die rechtliche Schritte gegen eine in ihrem Auto verbaute Abschalteinrichtung unternommen haben. Denn dann dürfte „vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 22. Februar 2019, bekanntgegebenen Hinweisbeschluss entschied (Az.: VIII ZR 225/17). Im Fall eines Sachmangels kann der Kunde wählen, ob er eine Nachbesserung oder mangelfreien ...
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