Öffentliches Interesse rechtfertigt Berichterstattung über AfD-Mitarbeiter

Karlsruhe (jur). Die Presse darf über rechtsextreme Äußerungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zweier AfD-Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg in privaten Facebook-Chats berichten. Denn mit der Diskussion um rechtsextreme Bestrebungen im Umfeld der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist der entsprechende Artikel der Wochenzeitung „Kontext“ ein „Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“, urteilte am Mittwoch, 13. ...

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