AfD wird von Bundesverfassungsgericht wegen Parteienfinanzierung abgewiesen
Karlsruhe (jur). Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Versuch gescheitert, die seit Jahresbeginn erhöhte Parteienfinanzierung zu kippen. Entsprechende Eilanträge der AfD sind unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch, 20. März 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvQ 91/18). Gegen dasselbe Gesetz ist allerdings noch ein Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linken anhängig. Streitig sind die Gelder, die die Parteien für jede bei den ver ...
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