Angeleint war der Hund doch nicht
München (jur). Wer einen anleinpflichtigen Hund frei laufen lässt und später einen Bekannten diesbezüglich zur Falschaussage anstiftet, muss mit doppelter Strafe rechnen. Mit einem am Montag, 4. März 2019, bekanntgegebenen Urteil verurteilte das Amtsgericht München eine Hundehalterin zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten; zudem muss sie hundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten (Az.: 813 Ds 274 Js 193453/18). Die 32-Jährige war im November 2017 zusammen mit einem anderen Hund ...
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