Bei unwirksamer Mietpreisbremse kein Schadenersatz

Frankfurt/Main (jur). Wegen der in Hessen möglicherweise unwirksamen Mietpreisbremse muss das Land betroffenen Mietern keinen Schadenersatz leisten. Das hat am Montag, 25. März 2019. das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-04 O 307/18). Es gebe keinen Amtshaftungsanspruch Einzelner in Bezug auf allgemeingültige Gesetze und Verordnungen. Im März 2018 hatte das Landgericht Frankfurt die hessische Mietpreisbremse für ungültig gehalten; Mieter könnten sich nicht wirksam darauf ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2YsAeIn
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt