Bei unwirksamer Mietpreisbremse kein Schadenersatz
Frankfurt/Main (jur). Wegen der in Hessen möglicherweise unwirksamen Mietpreisbremse muss das Land betroffenen Mietern keinen Schadenersatz leisten. Das hat am Montag, 25. März 2019. das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-04 O 307/18). Es gebe keinen Amtshaftungsanspruch Einzelner in Bezug auf allgemeingültige Gesetze und Verordnungen. Im März 2018 hatte das Landgericht Frankfurt die hessische Mietpreisbremse für ungültig gehalten; Mieter könnten sich nicht wirksam darauf ...
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