Bundesverfassungsgericht fordert ausreichende Erreichbarkeit der Ermittlungsrichter
Karlsruhe (jur). Die Amtsgerichte müssen die ausreichende Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters sicherstellen, etwa um über Wohnungsdurchsuchungen entscheiden zu können. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 29. März 2019, veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 BvR 675/14). Die Ergebnisse einer Durchsuchung ohne Richterbeschluss sind danach nicht verwertbar, wenn keine ausreichende Dienstbereitschaft bestand. Im Streitfall wurde ein Mann an einem ...
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