Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation erforderlich

Köln (jur). Wird eine Operation vorverlegt, kann sich die Klinik nicht unbedingt auf eine nur „widerspenstig“ gegebene Einwilligung stützen. Das kann gelten, wenn die Patientin die Einwilligung nur mit großer Skepsis unterschrieben hatte und eine besondere Eile ohnehin nicht nötig ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 6. März 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 5 U 29/17). Eine direkt nach dem Aufklärungsgespräch gegebene Einwilligung steht danach ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2tX17pq
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt