Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation erforderlich
Köln (jur). Wird eine Operation vorverlegt, kann sich die Klinik nicht unbedingt auf eine nur „widerspenstig“ gegebene Einwilligung stützen. Das kann gelten, wenn die Patientin die Einwilligung nur mit großer Skepsis unterschrieben hatte und eine besondere Eile ohnehin nicht nötig ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 6. März 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 5 U 29/17). Eine direkt nach dem Aufklärungsgespräch gegebene Einwilligung steht danach ...
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