Fortgesetzter Betrug an eigener privater Krankenkasse führt zu Haftstrafe
München (jur). Wer seine private Krankenversicherung über längere Zeit betrügt, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Mit einem am 25. März 2019 bekanntgegebenen Urteil verhängte das Amtsgericht München gegen einen 61-jährigen Rentner eine Haftstrafe von 14 Monaten, setzte diese allerdings zur Bewährung aus (Az.: 852 Ds 566 Js 216500/17). Von Juni 2011 bis Oktober 2013 hatte der frühere IT-Managementberater 16 Rechnungen einer Ärztin über Leistungen eingereicht, die diese nie erbracht h ...
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