Keine Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen für ortsfremde „Junge Nationalisten“

Lüneburg (jur). Kommunen dürfen Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen nur an ortszugehörige Parteien vergeben. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem am Mittwoch, 27. März 2019, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag entschieden (Az.: 10 ME 40/19). Es erteilte damit den „Jungen Nationalisten“ – die Jugendorganisation der rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD) – eine Absage. Die Jugen ...

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