Kliniken sollten die Einhaltung der Hygienestandards belegen können

Karlsruhe (jur). Kliniken sollten die Einhaltung der Hygienestandards belegen können. Anderenfalls kann dies auf einen groben Hygienefehler hinweisen, sodass Patienten wegen eines erlittenen Gesundheitsschadens leichter Haftungsansprüche geltend machen können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Februar 2019 (Az.: VI ZR 505/17). Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Lüneburg, deren vergrößerte Gebärmutter sowie ein Teil e ...

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