Nach jahrelangem Abstand zum Beruf geringeres Arbeitslosengeld
Essen (jur). Wer lange nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, kann bei Arbeitslosigkeit auch kein daran ausgerichtetes Arbeitslosengeld beanspruchen. Das gilt jedenfalls nach über neun Jahren, wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 1. März 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 9 AL 50/18). Danach bekommt ein Informatikkaufmann Arbeitslosengeld nur wie ein ungelernter. Der Mann hatte nach seiner Ausbildung nur zwei Jahre als ...
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