Nur bei schwerwiegenden Erbkrankheiten Präimplantationsdiagnostik zulässig
München (jur). Eine Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nur bei besonders schwerwiegenden Erbkrankheiten zulässig. Maßstab ist eine erbliche schwere Muskelschwäche, konkret die Muskeldystrophie des Typs Duchenne, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Freitag, 15. März 2019, zugestellten Urteil vom Vortag entschied (Az.: 20 B 17.1507). Die Duchenne-Muskeldystrophie wird von der Mutter meist auf Söhne vererbt, ohne dass die Mutter selbst erkrankt war. Dur ...
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