Zweite Staatsangehörigkeit kann ohne Bindung zum Land wegfallen

Luxemburg (jur). Eine Staatsangehörigkeit muss auch gelebt werden. Ohne echte Bindung zum jeweiligen Land können EU-Staaten eine zweite Staatsangehörigkeit entziehen, urteilte am Dienstag, 12. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-221/17). Er billigte damit eine entsprechende Regelung in den Niederlanden mit dem Vorbehalt, dass die Behörden Kindeswohl und Familienrechte beachten. Nach dortigem Recht verlieren Volljährige die niederländische Staatsangehörigk ...

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