Zweite Staatsangehörigkeit kann ohne Bindung zum Land wegfallen
Luxemburg (jur). Eine Staatsangehörigkeit muss auch gelebt werden. Ohne echte Bindung zum jeweiligen Land können EU-Staaten eine zweite Staatsangehörigkeit entziehen, urteilte am Dienstag, 12. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-221/17). Er billigte damit eine entsprechende Regelung in den Niederlanden mit dem Vorbehalt, dass die Behörden Kindeswohl und Familienrechte beachten. Nach dortigem Recht verlieren Volljährige die niederländische Staatsangehörigk ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UAEoLU
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UAEoLU
Anwalt SB
Comments
Post a Comment