Bei Aufklärung vor Operationen gilt ein Risiko von 20 Prozent noch als „vereinzelt“

Frankfurt/Main (jur). Eine bei jeder fünften Operation auftretende Komplikation darf von Ärzten und Krankenhäusern noch als „vereinzelt“ bezeichnet werden. Dies entspreche noch dem allgemeinen Sprachgebrauch. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag, 8. April 2019 (Az.: 8 U 219/16). Der Kläger hatte sich durch einen Ausrutscher bei Glatteis den rechten Oberarm gebrochen. Über verschiedene Operationsmethoden wurde er dann im Krankenhaus aufgeklärt. Arzt und ...

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