Beinbruch eines Hundes beim Ballspiel
Frankfurt/Main (jur). Bricht sich ein Hund ein Bein beim Ballspiel mit einer anderen Person, kann die Halterin des Hundes grundsätzlich keinen Schadenersatz verlangen. Denn lässt die Hundebesitzerin das Spielen zu, hat sie auch die damit einhergehende Selbstgefährdung des Hundes in Kauf genommen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 3. April 2019, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 6 U 166/18). Dass sich ein Hund beim Springen nach einem Ball verletzen k ...
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