Bestattungskosten dürfen von Sozialamt nicht über mehrere Monate aufgeteilt werden

Kassel (jur). Grundsätzlich kann auch Hinterbliebenen, die nicht im Sozialhilfebezug stehen, die Übernahme von Kosten einer Sozialbestattung gewährt werden. Haben Hinterbliebenen nur kleine Einkünfte bzw. Vermögen und ist die Übernahmen der Bestattungskosten dadurch nicht zumutbar, darf das Sozialamt nicht pauschal auf die Tatsache hinweisen, die Angehörigen könnten die Bestattungskosten über einen Zeitraum von mehreren Monaten aufbringen. So urteilte am Donnerstag, 5. April 2019, das B ...

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