Kein Schadenersatz vom Arzt für künstlich hinausgezögerten Tod

Karlsruhe (jur). Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann niemals ein Schaden sein. Eine lebenserhaltende Behandlung, etwa durch künstliche Ernährung, kann deshalb keine Schadenersatzansprüche auslösen, urteilte am Dienstag, 2. April 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 13/18). Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Ärzte und Pflegekräfte müssen danach selbst dann keinen Schadenersatz ...

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