Leihmutter kann als rechtliche Mutter des Kindes gelten
Karlsruhe (jur). Werden Paare mit unerfülltem Kinderwunsch doch noch mit Hilfe einer im Ausland lebenden Leihmutter Eltern, gilt die Anerkennung der rechtlichen Mutterschaft durch ausländische Behörden in Deutschland meist nicht. Als rechtliche Mutter ist nach deutschem Recht die Frau anzusehen, die das Kind geboren hat – also die Leihmutter, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 23. April 2019, veröffentlichten Beschlüssen (Az.: XII ZB 530/17 und XII ZB ...
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