Nach rechtswidriger Abschiebehaft hohe Hürden für Entschädigung
Karlsruhe (jur). Wenn eine Abschiebehaft rechtswidrig ist, kann dies im Grundsatz für den betroffenen Flüchtling eine Entschädigung nach sich ziehen. Am Donnerstag, 18. April 2019, verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass entsprechende Amtshaftungsansprüche nicht gegenüber dem Bund, sondern nur gegenüber dem jeweiligen Bundesland geltend gemacht werden können (Az.: III ZR 67/18). Außerdem stellten die Karlsruher Richter hohe Hürden für die Entschädigung auf. Im ko ...
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