Tierschutzregeln dürfen von den Kommunen nicht weiter verschärft werden
Düsseldorf (jur). Kommunen dürfen für Zirkusse keine eigenen Tierschutzregeln aufstellen. Die Regelungen des Bundes-Tierschutzgesetzes sind abschließend, darüber hinausgehende Verbote daher unzulässig, so jedenfalls das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Dienstag, 2. April 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 18 L 3228/18). Danach darf im Juni 2019 ein Zirkus auch mit Wildtieren in Krefeld gastieren. Die Stadt hatte beschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, ...
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