Als nationalen Gesetzgeber darf EU-Kommission sich nicht aufspielen

Luxemburg (jur). Die EU-Kommission darf sich nicht als nationaler Gesetzgeber aufspielen. Im Rahmen eines Beihilfeverfahrens kann sie nur tatsächliche Maßnahmen und Gesetze prüfen; sie darf aber nicht vorgeben, wie ein zulässiges Gesetz aussehen muss, urteilte am Donnerstag, 16. Mai 2019, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg (Az.: T-836/1 und T-624/17). Es billigte damit eine progressive Einzelhandelssteuer in Polen. Polen hatte die Steuer 2016 eingeführt ...

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