EU kann nicht durch Bürger auf besseren Klimaschutz verklagt werden
Luxemburg (jur). Die EU kann nicht durch Einzelbürger darauf verklagt werden, beim Klimaschutz mehr Anstrengungen zu unternehmen. Nur wenn jemand individuell betroffen sei, sei eine Klage gegen die EU zulässig. Bei Maßnahmen gegen den Klimawandel treffe dies jedoch aber nicht zu. Dies hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg jetzt in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 8. Mai 2019 (Az.: T-330/18) entschieden. Das Gericht hat damit zehn Familien abgewi ...
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