Finanzamt verdient an Abmahnungen wegen illegaler Downloads mit
München (jur). Auch das Finanzamt verdient an Abmahnungen wegen begangener Urheberrechtsverletzungen mit. Solche Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 8. Mai 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 1/17). Im konkreten Fall hatte ein Tonträgerhersteller eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, gegen illegale Musikdownloads vorzugehen. Die Kanzlei mahnte die Urheberrechtsverletzer ab und verlangte eine Unterlassungs- und Ver ...
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