Kasse muss maßgefertigtes Echthaarteil für den Patienten bezahlen
Celle(jur). Gesetzliche Krankenkassen können aus medizinischen Gründen zur vollen Kostenübernahme für ein Echthaarteil verpflichtet werden. Betroffen können davon zumindest Frauen mit krankhaftem, teilweisem Haarverlust, der als „Behinderung“ zu bewerten ist, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 20. Mai 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 4 KR 50/16). Damit bekam eine 55-jährige Frau aus der Grafschaft Bentheim recht. Sie leidet ...
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