Ausländer durch geplante Autobahnmaut diskriminiert

Luxemburg (jur). Deutschland kann die Autobahngebühren nicht wie geplant einführen. Diese Steuer sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Belastung fast ausschließlich die Eigentümer und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen betreffe, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, den 18. Juni 2019 in Luxemburg (Rechtssache C-591/17). Die Umstellung auf eine nutzungsabhängige Finanzierung wurde nicht einheitlich durchgeführt. Mit der offiziell als ...

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