Bei Dauererkrankung kein Rücktritt von angemeldeter Prüfung

Koblenz (jur). Studierende können aufgrund einer dauerhaften Erkrankung nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem am Dienstag, den 25. Juni 2019 verkündeten Urteil (Az. 4 K 84/19.KO) entschieden, dass diese Dauererkrankung das normale Leistungsprofil der betroffenen Person charakterisiert und daher keinen triftigen Grund darstellt, sich von der Untersuchung zurückzuziehen. Anders ist die Situation jedoch, wenn eine Krankheit nur " ...

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